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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der KHB-MediaGroup,
Inhaber Kevin Hessel, Bahnhofstrasse 70, 08547 Jössnitz
1. Allgemeines
1.1. Allen Verträgen, Erklärungen, Lieferungen und sonstigen
Leistungen der Werbe- und
Webagentur KHB-MediaGroup Inh. Kevin Hessel (im Folgenden
KHB genannt) werden die folgenden
Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Version zu
Grunde gelegt.
Dies gilt auch dann, wenn KHB sich bei späteren Verträgen,
Erklärungen, Lieferungen und Leistungen nicht ausdrücklich
auf sie beruft, es sei denn, der Vertragspartner ist Verbraucher
im Sinne von § 13 BGB. Eigenen Bedingungen des Vertragspartners
widerspricht KHB hiermit auch für zukünftige Geschäfte.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen
zur Gültigkeit für jedes einzelne Geschäft der schriftlichen
Bestätigung durch KHB.
1.2. Die aktuellen AGB´s sind über das Internet auf der
Internetseite www.KHB-MediaGroup.com herunterladbar und werden auch
auf Wunsch per Post oder Fax versandt.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1. Angebote von KHB sind stets frei bleibend.
Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, den Auftrag
erteilen zu wollen.
2.2. Die Auftragserteilung durch den Kunden gilt gleichzeitig als
Bestätigung, dass er hinsichtlich aller für die Auftragsdurchführung
vorgelegter Materialien und Daten, Inhaber der Urheber-, Nutzungs-
und Lizenzrechte ist bzw. durch die Verwendung derselben keine Rechte
oder gesetzlichen Bestimmungen verletzt werden und zudem GEMA-Rechte
berücksichtigt, notwendige Meldung abgegeben und evtl. zu entrichtende
Gebühren gezahlt sind. Von etwaigen hiermit in Zusammenhang
stehenden Schadensersatzansprüchen stellt der Kunde KHB frei.
2.3. KHB ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot
innerhalb von 14 Tagen nach Eingang anzunehmen, wobei ein Vertrag
erst zustande kommt, wenn KHB eine Bestellung bzw. einen Auftrag
durch eine Auftragsbestätigung schriftlich, per Fax oder E-Mail
bestätigt oder eine Lieferung an die vom Vertragspartner zuletzt
bekannt gegebene Anschrift ab gesandt hat oder mit der tatsächlichen
Leistungserbringung durch die Firma KHB (z.B. durch Einrichtung
von Webspace, Beginn der Arbeiten, Bekanntgabe von User-Login und
Passwort) begonnen wurde.
3. Vergütung
3.1. Entwürfe, Reinzeichnungen, Fotokonzepte und Texte bilden
zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche
Leistung.
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages
für Design-Leistung SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen
getroffen wurden. Die Vergütung sind Nettobeträge, die
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Auf
alle Fremdleistungen die zur Vollendung des Werkes nötig sind,
erhebt die Firma KHB zu 15% Agenturprovision, welche dem Auftraggeber
in Rechnung gestellt werden.
3.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe,
Reinzeichnungen und /oder Fotokonzepte geliefert, entfällt
die Vergütung für die Nutzung.
3.3. Werden die Entwürfe später oder in größerem
Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist KHB berechtigt,
die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung
zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung
für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
3.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige
Tätigkeiten, welche die Firma KHB für den Auftraggeber
erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart ist.
3.5. Das Angebot wird auf Basis des zum Zeitpunkt gültigen
Briefingstands erstellt. Sofern auf Wunsch des Kunden zusätzliche
Leistungen notwendig sind, werden diese gesondert berechnet. Im
Falle des Anfalls von Zusatzkosten aufgrund von technischen Problemen,
Unfall, Verspätung oder Ausfall von Flügen oder Transporten,
die nicht in die Verantwortung von KHB fallen, werden diese dem
Kunden genauso zusätzlich berechnet wie ein ggf. notwendiger
Neufotosession oder verlängerte Fotosession wegen schlechtem
Wetter. Fallen über das Angebot hinausgehende Arbeiten an,
die in dem Angebot nicht einkalkuliert worden sind, so kann KHB
diese dem Kunden ohne vorherige Rücksprache in Rechnung stellen,
sofern der Mehrpreis nicht mehr als 20 % des Angebotspreises ausmacht.
3.6. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich
entstehende Abgaben werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
In den angebotenen Preisen sind keine Versicherungen (z.B. Negativversicherung,
Personenausfallversicherung) enthalten. Auf Wunsch können entsprechende
Versicherungen abgeschlossen werden, die jedoch gesondert berechnet
werden.
3.7. Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug
zur Zahlung fällig. Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem
Liefer-/Fertigstellungstermin mehr als sechs Wochen und sollten
sich die Material und Druckkosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung
erhöhen, ist die Firma KHB berechtigt, die Preise entsprechend
anzupassen.
3.8. Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden
Rechnungen behalten wir uns das Eigentum an allen dem Kunden überlassenen
Unterlagen, Gegenständen insbesondere den Fotos, Layouts etc.
auf unterschiedlichen Datenträgern vor. Rechte an unseren Leistungen,
insbesondere Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung
aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.
Akzeptiert wird Barzahlung sowie Banküberweisung. Überweisungen
sind frei von Bankgebühren auf das auf der Rechnung angegebene
Konto zu leisten. Bei Projekten von einem Unfang von mehr als 5.000,00
€ bedarf es einer Anzahlung, deren Höhe schriftlich festgelegt
wird.Erfolgt keine schriftliche Festlegung der Höhe, schuldet
der Vertragspartner eine Anzahlung in Höhe von 30%, vor deren
Eingang KHB mit den geschuldeten Arbeiten nicht beginnen muss.
Anzahlungen sind bei Verringerung des zunächst vereinbarten
Leistungsumfanges von KHB nicht zurück zu zahlen, es sei denn
diese ist durch KHB verschuldet.
3.9. Vorarbeiten, wie z.B. die Erstellung von Leistungsverzeichnissen,
Organisation von Fotokonzepten und Konzeptionen, die vom Auftraggeber
gefordert werden, sind ebenfalls vergütungspflichtig.
3.10. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Forderungen von KHB nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
berechtigt.
4. Auftragsdurchführung
4.1. Von KHB übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich,
wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
4.2. Die Firma KHB ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung/Ausführung
der geschuldeten Arbeiten zu beauftragen.
4.3. Die Firma KHB ist berechtigt, Aufträge zur Produktion
von Werbemitteln, an deren Erstellung KHB mitwirkt, im Namen des
Kunden zu erteilen. Der Kunde erteilt hiermit ausdrücklich
entsprechende Vollmacht. Benötigt die Firma KHB zur Erbringung
der geschuldeten Leistung eine vereinbarte Mitwirkung des Kunden
(z.B. Gestellung von Produkten, Produktbezeichnungen etc.) bis zu
einem festgesetzten Termin und kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht
nicht nach, kann KHB dem Kunden eine angemessene Frist setzen. Nach
Verstreichen der Frist ist KHB berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
5. Urheberrecht und Nutzungsrecht
5.1. Jeder der Firma KHB erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag,
der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen
gerichtet ist.
5.2. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Fotokonzeption, Texte
sowie Retuschearbeiten unterliegen dem Urhebergesetz. Die Bestimmungen
des Urheberrechtgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2
UrhG erforderliche Schöpfhöhe nicht erreicht ist.
5.3. Die Entwürfe, Reinzeichnungen, Fotokonzeptionen, Programmkonzepte
(Software), Texte sowie Retuschearbeiten dürfen ohne ausdrückliche
Einwilligung von KHB weder im Original noch bei der Reproduktion
verändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen
ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt
KHB, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten
Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart,
gilt für jede geleistete Stunde ein pauschale von 20€.
5.4. KHB überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen
Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anderes vereinbart
ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen
Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger
Bezahlung der Vergütung über.
5.5. KHB hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken
als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung
berechtigt KHB zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren
Schadens beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten bzw.
nach dem Tarifvertrag für Design-Leistung SDSt/AGD üblichen
Vergütung. Das Recht, einen höheren
Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist
der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist, die Höhe des Schadenersatzes entsprechend
anzupassen.
5.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit
haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie
begründen kein Miturheberrecht.
5.7. Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, welche die Firma
KHB erstellt oder erstellen lässt, um die geschuldete Leistung
zu erbringen, bleiben Eigentum von KHB. Es besteht weder eine Herausgabe-
noch eine Aufbewahrungspflicht.5.8. Jegliche, auch nur teilweise
Verwendung der durch die Firma mit dem Ziel des Vertragsabschlusses
vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentationen),
seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der
vorherigen Zustimmung durch die Firma KHB.
Das gilt auch für die Verwendung in abgeänderter oder
bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und
Leistungen zu Grunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen
Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben.
In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung
zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen.
5.9. Mit der Auftragserteilung überträgt der Kunde KHB
die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und
inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an allen Fotoproduktionen
oder Bildbearbeitungen, auf die sich der Auftrag bezieht. Diese
Rechte erstrecken sich auf alle bekannten Nutzungsarten. Soweit
Rechte Dritter bestehen oder entstehen, tritt der Kunde hiermit
der Firma KHB ergänzend seine etwaigen Erwerbsrechte zur ausschließlichen
Nutzung ab.
5.10. Mit dem Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffender
Rechnungen tritt KHB dem Kunden die für die Verwendung der
Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang
ab, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den
erkennbaren Umständen des Vertrages ergibt. Im Zweifel wird
die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher
Nutzungsrechte im Gebiet der BRD für die vereinbarte Einsatzdauer
des konkreten Werbemittels erfüllt. Jede darüber hinausgehende
Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf der Zustimmung
durch KHB und berechtigt KHB zur Berechnung von üblichen Gebühren
für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung.
Die gilt sowohl für die Nutzung des Gesamtwerks als auch für
die Nutzung einzelner Teile desselben (z.B. bearbeitete Bilder,
Grafiken, Text, Animationen, Musiksequenzen, Programm- bzw. Softwareteile).
Sofern KHB den begründeten Verdacht hat, dass der Kunde die
Leistung ganz oder in Teilen
über den vereinbarten Umfang genutzt hat, steht KHB ein umfassendes
Auskunftsrecht gegenüber dem Kunden zu, welches er auf Verlangen
innerhalb von 10 Tagen erfüllen wird.
5.11. Der Kunde tritt KHB alle gegenwärtigen und künftigen
Forderungen ab, die ihm aus der Überlassung der Nutzungsrechte
gegenüber Dritten zustehen. Bis auf Widerruf ist der Auftraggeber
zur Einziehung der Forderung berechtigt. KHB nimmt alle vorstehenden
Abtretungen an.
6. Lieferung, Leistung und Leistungsumfang
6.1. Etwaige Liefer- oder Leistungsfristen ergeben sich aus dem
Angebot bzw. der
Auftragsbestätigung von KHB. Die Lieferfrist ist nur verbindlich,
wenn der Auftraggeber alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten
rechtzeitig erfüllt hat.
Die Liefer-/Leistungsfrist verlängert sich um den Zeitraum
bis
- zur Erfüllung aller dem Vertragspartner obliegenden technischen
und sonstigen Voraussetzungen;
- zur Verfügungsstellung aller für die Auftragsabwicklung
notwendigen Unterlagen/Materialien
- zum Eingang der geschuldeten Anzahlung für Ware oder Dienstleistung.
6.2. Bei Ereignissen höherer Gewalt verlängert sich die
Liefer-/Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung. Wird KHB die
Lieferung/Leistung infolge höherer Gewalt dauerhaft, mindestens
jedoch für einen Zeitraum von 6 Monaten unmöglich, so
wird sie von der Liefer-/Leistungspflicht frei und der Vertragspartner
ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3. Bei Lieferung geht die Gefahr auf den Vertragspartner über,
sobald der Vertragsgegenstand abgesendet bzw. an die den Transport
ausführende Person übergeben wird. Das Risiko der Übermittlung,
gleich mit welchem Medium, trägt der Auftraggeber. Dies gilt
auch dann, wenn der Transport durch Mitarbeiter oder Beauftragte
von KHB erfolgt. Bei Abholung geht die Gefahr mit der Übergabe
des Vertragsgegenstandes auf den Kunden über. Verzögert
sich der Versand oder die Abholung infolge von Umständen, die
der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tage der Versand/
Abholbereitschaft auf den Kunden über.
6.4. Im Falle von Werkleistungen geht die Gefahr mit der Abnahme
auf den Kunden über.
Der Kunde wird nach Fertigstellung des Werkes zur Abnahme aufgefordert.
Wird die Abnahme nicht innerhalb von 7 Tagen wegen Mängeln
verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
6.5. Von KHB zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe
sind im Hinblick auf Farbe, Bild- und
Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre Realisierungsmöglichkeit
schriftlich von KHB bestätigt worden ist.
6.6. Rechtliche Prüfungen, insbesondere in markenrechtlicher
und wettbewerbsrechtlicher Hinsicht, sind nur dann geschuldet, wenn
dies ausdrücklich vereinbart wird.
7. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
7.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderungen von
Konzepten und die Vorbereitungen der Fotoproduktion werden nach
Zeitaufwand berechnet.
7.2. KHB ist berechtigt, die zur Auftragerfüllung notwendigen
Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers
zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Firma KHB
entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen
im Namen und für Rechnung der Firma KHB abgeschlossen werden,
verpflichtet sich der Auftraggeber, KHB im Innenverhältnis
von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus
dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere
die Übernahme der Kosten.
7.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für
spezielle Materialien, Requisiten, Locationmiete, Honorare für
Models, Fotografen und Stylisten, für die Anfertigung von Modellen,
Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind
vom Auftraggeber, zzgl. einer 15% Agenturprovision, zu erstatten.
7.5. Reisekosten und Spesen für das gesamte Fototeam auf Reisen,
die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber
abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. An Entwürfen und Fotokonzeptionen werden nur Nutzungsrechte
eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
8.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt
zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber
die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale
notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens
bleibt unberührt.
8.3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr
und Rechnung des Auftraggebers.8.4. KHB ist nicht verpflichtet,
Dateien und Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber
herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von
Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Hat KHB dem Auftraggeber Computerdaten zur Verfügung gestellt,
dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von KHB geändert
werden.
9. Korrektur, Produktüberwachung und Belegmuster
9.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind die Firma
KHB Korrekturmuster vorzulegen.
9.2. Die Produktionsüberwachung durch KHB erfolgt nur aufgrund
besonderer Vereinbarung.
Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist KHB berechtigt,
nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen
und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler
nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt
der Auftraggeber der Firma KHB 20 einwandfreie Belege unentgeltlich,
es sei denn, der Auftraggeber überlässt in eigenem Ermessen
mehrere kostenlose Belege. Die Firma KHB ist berechtigt, diese Muster
zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
9.4. Die Firma KHB ist weiterhin berechtigt, ihre Retuschearbeiten
Vorher/Nachher zu veröffentlichen, zum Zwecke der
Eigenwerbung.
10. Fälligkeit der Vergütung und Verzug
10.1. Sollte KHB mit der Leistung mehr als 14 Tage schuldhaft in
Verzug geraten, muss der Kunde vor Geltendmachung weiterer Rechte
mindestens eine 14-tägige Nachfrist setzen.
10.2. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig.
Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen
abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils
bei der Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag
über längere Zeit und erfordert er von der Firma KHB hohe
finanzielle Vorleistung, so sind angemessene Monatliche Abschlagszahlungen
der Gesamtvergütung oder Abschlagszahlungen, 1/3 der Gesamtvergütung
bei Auftragerteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten,
1/3 nach Ablieferung fällig.
10.3. Der Kunde kommt bei nicht vollständiger Zahlung spätestens
14 Tage nach Rechnungsdatum in Verzug. Wird der Kunde aufgrund Zahlungsverzuges
von der Firma KHB gemahnt, so werden ihm als Kosten der Mahnung
pauschal 15 € in Rechnung gestellt.
11. Rücktritt
11.1. KHB ist zum Rücktritt berechtigt, sofern
- begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden
bestehen oder dieser die geschuldete Anzahlung nicht bezahlt;
- der Kunde die Dienste von der Firma zur Übertragung von Obszönitäten,
Drohungen oder für Verstöße gegen Gesetze nutzt
oder durch die Art und Weise der Nutzung die Gefahr besteht,
den Ruf oder das Ansehen von KHB zu schädigen;
- der Kunde eine Mitwirkungspflicht trotz Fristsetzung nicht erbracht
hat;
- der Kunde sich seit mehr als drei Wochen in Annahmeverzug befindet.
11.2. Tritt KHB aus einem der zuvor genannten Gründe vom Vertrag
zurück, so kann KHB den vereinbarten Preis für die Erstellung
des Werkes verlangen, sofern bereits mit der Erstellung des Werkes
begonnen wurde. Dem Kunden bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass
KHB durch den Rücktritt Kosten erspart hat, um die sich der
geschuldete Betrag reduziert. Die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche
durch KHB bleibt unberührt.
12. Haftungsbeschränkung und Gewährleistung
12.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt
sich die Haftung von KHB auf den nach der Art des Werkes vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen
der gesetzlichen Vertreter von KHB oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
12.2. KHB haftet bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten nicht.
12.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht
Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung. Weiter gelten
die Haftungsbeschränkungen nicht bei KHB zurechenbaren Körper-
und Gesundheitsschäden oder bei der Firma zurechenbarem Verlust
des Lebens des Kunden.
12.4. KHB haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen
Vorlagen, Filmen, Displays nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
12.5. KHB verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig
auszusuchen und anzuleiten.
Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen
nicht.
12.6. Sofern KHB notwendige Fremdleistung
(Model, Stylist, Fotograf, Lichtassistent, Druckerei, Messebau,
Progammierung) in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer
keine Erfüllungsgehilfen von KHB. KHB haftet nur für eigenes
Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
12.7. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen
oder Fotokonzepten durch den
Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die
Richtigkeit von Text und Bild.
12.8. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe,
Texte, Reinausführungen, Fotokonzepte, Porogramme und Internentsoftware
entfällt jede Haftung der Firma KHB.
12.9. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit
und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet KHB nicht.
12.10. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware beziehungsweise
Leistung sofort nach Erhalt oder Einsichtnahme auf Mängel und
Fehler zu untersuchen. Etwaige Mängel hat der Auftraggeber
unverzüglich, spätestens aber sieben Tage nach Erhalt
der Ware/Dienstleistung schriftlich, per Fax oder E-Mail anzuzeigen.
Erfolgt dies nicht, gilt dieselbe als abgenommen bzw. mangelfrei.
12.11. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem
Ermessen von KHB entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
behoben. Wählt KHB die Nachbesserung, so steht KHB das Recht
zu, wegen eines Mangels mindestens zwei Nachbesserungsversuche zu
unternehmen.
12.12. Die Gewährleistungspflicht erlischt, sobald Änderungen
ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung seitens KHB von
Dritten oder dem Kunden selbst vorgenommen werden.
12.13. Der Auftraggeber garantiert der KHB Mediagroup,
dass er alle Rechte an angelieferten Materialien, sowie Rohmaterialien
wie Texte, Bilder, Musik, Grafiken, Samples, Filmsequenzen sowie
Logos und Warenzeichen rechtlich geprüft hat und garantiert
hiermit die rechtlich einwandfreie und unbedenkliche Nutzung dieser
im Rahmen der Produktion bzw. des Produktionsauftrages.
12.14. Im Falle einer Verletzung der vorstehenden
Garantien durch den Auftraggeber ist dieser verpflichtet, die KHB
Mediagroup (Inh. Kevin Hessel) von allen Ansprüchen, Schäden,
Haftungen,
Kosten und Aufwendungen (einschließlich Gerichts- und
angemessenen Rechtsberatungsaufwendungen sowie Regressforderungen),
die auf der Verletzung der Garantien (Pkt.12.13.) beruhen, freizustellen.
13.Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
13.1. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen
hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion
Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. KHB behält
den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
13.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus
Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die
Firma KHB eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche
geltend machen. Die Geltendmachung eines Weitergehenden Verzugsschadens
bleibt davon unberührt.
13.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller
der KHB übergehenden Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen
dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt
der Auftraggeber KHB von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
14. Rechnungseinwände und Arbeiten nach Abnahme
14.1. Einwendungen gegen Rechnungen sind vom Auftraggeber innerhalb
von sieben Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich zu erheben. Erfolgt
dies nicht, erkennt der Auftraggeber die Richtigkeit der Rechnung
damit an.
14.2. Mit Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber oder Zahlung
ohne entsprechenden Vorbehalt wird der Auftrag als abgeschlossen
angesehen und weiterführende Arbeiten beziehungsweise Betreuung
zusätzlich nach dem jeweils aktuellen Stundensatz / Tagessatz
berechnet beziehungsweise die übliche Vergütung verlangt.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.2. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des
öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz
von KHB, mithin Plauen.
15.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden
einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame
Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher
Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Stand: Januar 2008
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