KHB-Mediagroup
 

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KHB-MediaGroup,
Inhaber Kevin Hessel, Bahnhofstrasse 70, 08547 Jössnitz

1. Allgemeines
1.1. Allen Verträgen, Erklärungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Werbe- und
Webagentur „KHB-MediaGroup Inh. Kevin Hessel“ (im Folgenden KHB genannt) werden die folgenden
Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Version zu Grunde gelegt.

Dies gilt auch dann, wenn KHB sich bei späteren Verträgen, Erklärungen, Lieferungen und Leistungen nicht ausdrücklich auf sie beruft, es sei denn, der Vertragspartner ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Eigenen Bedingungen des Vertragspartners widerspricht KHB hiermit auch für zukünftige Geschäfte. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zur Gültigkeit für jedes einzelne Geschäft der schriftlichen Bestätigung durch KHB.

1.2. Die aktuellen AGB´s sind über das Internet auf der Internetseite www.KHB-MediaGroup.com herunterladbar und werden auch auf Wunsch per Post oder Fax versandt.

2. Angebot und Vertragsschluss
2.1. Angebote von KHB sind stets frei bleibend.
Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen.

2.2. Die Auftragserteilung durch den Kunden gilt gleichzeitig als Bestätigung, dass er hinsichtlich aller für die Auftragsdurchführung vorgelegter Materialien und Daten, Inhaber der Urheber-, Nutzungs- und Lizenzrechte ist bzw. durch die Verwendung derselben keine Rechte oder gesetzlichen Bestimmungen verletzt werden und zudem GEMA-Rechte berücksichtigt, notwendige Meldung abgegeben und evtl. zu entrichtende Gebühren gezahlt sind. Von etwaigen hiermit in Zusammenhang stehenden Schadensersatzansprüchen stellt der Kunde KHB frei.

2.3. KHB ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang anzunehmen, wobei ein Vertrag erst zustande kommt, wenn KHB eine Bestellung bzw. einen Auftrag durch eine Auftragsbestätigung schriftlich, per Fax oder E-Mail bestätigt oder eine Lieferung an die vom Vertragspartner zuletzt bekannt gegebene Anschrift ab gesandt hat oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung durch die Firma KHB (z.B. durch Einrichtung von Webspace, Beginn der Arbeiten, Bekanntgabe von User-Login und Passwort) begonnen wurde.

3. Vergütung
3.1. Entwürfe, Reinzeichnungen, Fotokonzepte und Texte bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.

Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistung SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütung sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Auf alle Fremdleistungen die zur Vollendung des Werkes nötig sind, erhebt die Firma KHB zu 15% Agenturprovision, welche dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

3.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe, Reinzeichnungen und /oder Fotokonzepte geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

3.3. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist KHB berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

3.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, welche die Firma KHB für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3.5. Das Angebot wird auf Basis des zum Zeitpunkt gültigen Briefingstands erstellt. Sofern auf Wunsch des Kunden zusätzliche Leistungen notwendig sind, werden diese gesondert berechnet. Im Falle des Anfalls von Zusatzkosten aufgrund von technischen Problemen, Unfall, Verspätung oder Ausfall von Flügen oder Transporten, die nicht in die Verantwortung von KHB fallen, werden diese dem Kunden genauso zusätzlich berechnet wie ein ggf. notwendiger Neufotosession oder verlängerte Fotosession wegen schlechtem Wetter. Fallen über das Angebot hinausgehende Arbeiten an, die in dem Angebot nicht einkalkuliert worden sind, so kann KHB diese dem Kunden ohne vorherige Rücksprache in Rechnung stellen, sofern der Mehrpreis nicht mehr als 20 % des Angebotspreises ausmacht.

3.6. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. In den angebotenen Preisen sind keine Versicherungen (z.B. Negativversicherung, Personenausfallversicherung) enthalten. Auf Wunsch können entsprechende Versicherungen abgeschlossen werden, die jedoch gesondert berechnet werden.

3.7. Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefer-/Fertigstellungstermin mehr als sechs Wochen und sollten sich die Material und Druckkosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung erhöhen, ist die Firma KHB berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

3.8. Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behalten wir uns das Eigentum an allen dem Kunden überlassenen Unterlagen, Gegenständen insbesondere den Fotos, Layouts etc. auf unterschiedlichen Datenträgern vor. Rechte an unseren Leistungen, insbesondere Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über. Akzeptiert wird Barzahlung sowie Banküberweisung. Überweisungen sind frei von Bankgebühren auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Bei Projekten von einem Unfang von mehr als 5.000,00 € bedarf es einer Anzahlung, deren Höhe schriftlich festgelegt wird.Erfolgt keine schriftliche Festlegung der Höhe, schuldet der Vertragspartner eine Anzahlung in Höhe von 30%, vor deren Eingang KHB mit den geschuldeten Arbeiten nicht beginnen muss.
Anzahlungen sind bei Verringerung des zunächst vereinbarten Leistungsumfanges von KHB nicht zurück zu zahlen, es sei denn diese ist durch KHB verschuldet.

3.9. Vorarbeiten, wie z.B. die Erstellung von Leistungsverzeichnissen,
Organisation von Fotokonzepten und Konzeptionen, die vom Auftraggeber gefordert werden, sind ebenfalls vergütungspflichtig.

3.10. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Forderungen von KHB nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

4. Auftragsdurchführung

4.1. Von KHB übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

4.2. Die Firma KHB ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung/Ausführung der geschuldeten Arbeiten zu beauftragen.

4.3. Die Firma KHB ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung KHB mitwirkt, im Namen des Kunden zu erteilen. Der Kunde erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht. Benötigt die Firma KHB zur Erbringung der geschuldeten Leistung eine vereinbarte Mitwirkung des Kunden (z.B. Gestellung von Produkten, Produktbezeichnungen etc.) bis zu einem festgesetzten Termin und kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, kann KHB dem Kunden eine angemessene Frist setzen. Nach Verstreichen der Frist ist KHB berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

5. Urheberrecht und Nutzungsrecht
5.1. Jeder der Firma KHB erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

5.2. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Fotokonzeption, Texte sowie Retuschearbeiten unterliegen dem Urhebergesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfhöhe nicht erreicht ist.

5.3. Die Entwürfe, Reinzeichnungen, Fotokonzeptionen, Programmkonzepte (Software), Texte sowie Retuschearbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von KHB weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt KHB, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt für jede geleistete Stunde ein pauschale von 20€.

5.4. KHB überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

5.5. KHB hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt KHB zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistung SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren
Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.

5.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

5.7. Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, welche die Firma KHB erstellt oder erstellen lässt, um die geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von KHB. Es besteht weder eine Herausgabe- noch eine Aufbewahrungspflicht.5.8. Jegliche, auch nur teilweise Verwendung der durch die Firma mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentationen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Firma KHB.

Das gilt auch für die Verwendung in abgeänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen zu Grunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen.

5.9. Mit der Auftragserteilung überträgt der Kunde KHB die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und
inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an allen Fotoproduktionen oder Bildbearbeitungen, auf die sich der Auftrag bezieht. Diese Rechte erstrecken sich auf alle bekannten Nutzungsarten. Soweit Rechte Dritter bestehen oder entstehen, tritt der Kunde hiermit der Firma KHB ergänzend seine etwaigen Erwerbsrechte zur ausschließlichen Nutzung ab.

5.10. Mit dem Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffender Rechnungen tritt KHB dem Kunden die für die Verwendung der Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang ab, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den erkennbaren Umständen des Vertrages ergibt. Im Zweifel wird die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der BRD für die vereinbarte Einsatzdauer des konkreten Werbemittels erfüllt. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf der Zustimmung durch KHB und berechtigt KHB zur Berechnung von üblichen Gebühren für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung. Die gilt sowohl für die Nutzung des Gesamtwerks als auch für die Nutzung einzelner Teile desselben (z.B. bearbeitete Bilder, Grafiken, Text, Animationen, Musiksequenzen, Programm- bzw. Softwareteile).

Sofern KHB den begründeten Verdacht hat, dass der Kunde die Leistung ganz oder in Teilen
über den vereinbarten Umfang genutzt hat, steht KHB ein umfassendes Auskunftsrecht gegenüber dem Kunden zu, welches er auf Verlangen innerhalb von 10 Tagen erfüllen wird.

5.11. Der Kunde tritt KHB alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen ab, die ihm aus der Überlassung der Nutzungsrechte gegenüber Dritten zustehen. Bis auf Widerruf ist der Auftraggeber zur Einziehung der Forderung berechtigt. KHB nimmt alle vorstehenden Abtretungen an.

6. Lieferung, Leistung und Leistungsumfang
6.1. Etwaige Liefer- oder Leistungsfristen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der
Auftragsbestätigung von KHB. Die Lieferfrist ist nur verbindlich, wenn der Auftraggeber alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt hat.

Die Liefer-/Leistungsfrist verlängert sich um den Zeitraum bis
- zur Erfüllung aller dem Vertragspartner obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen;
- zur Verfügungsstellung aller für die Auftragsabwicklung notwendigen Unterlagen/Materialien
- zum Eingang der geschuldeten Anzahlung für Ware oder Dienstleistung.

6.2. Bei Ereignissen höherer Gewalt verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung. Wird KHB die Lieferung/Leistung infolge höherer Gewalt dauerhaft, mindestens jedoch für einen Zeitraum von 6 Monaten unmöglich, so wird sie von der Liefer-/Leistungspflicht frei und der Vertragspartner ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3. Bei Lieferung geht die Gefahr auf den Vertragspartner über, sobald der Vertragsgegenstand abgesendet bzw. an die den Transport ausführende Person übergeben wird. Das Risiko der Übermittlung, gleich mit welchem Medium, trägt der Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn der Transport durch Mitarbeiter oder Beauftragte von KHB erfolgt. Bei Abholung geht die Gefahr mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand oder die Abholung infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tage der Versand/ Abholbereitschaft auf den Kunden über.

6.4. Im Falle von Werkleistungen geht die Gefahr mit der Abnahme auf den Kunden über.
Der Kunde wird nach Fertigstellung des Werkes zur Abnahme aufgefordert. Wird die Abnahme nicht innerhalb von 7 Tagen wegen Mängeln verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

6.5. Von KHB zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind im Hinblick auf Farbe, Bild- und
Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre Realisierungsmöglichkeit schriftlich von KHB bestätigt worden ist.

6.6. Rechtliche Prüfungen, insbesondere in markenrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Hinsicht, sind nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

7. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
7.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderungen von Konzepten und die Vorbereitungen der Fotoproduktion werden nach Zeitaufwand berechnet.

7.2. KHB ist berechtigt, die zur Auftragerfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Firma KHB entsprechende Vollmacht zu erteilen.

7.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Firma KHB abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, KHB im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

7.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Requisiten, Locationmiete, Honorare für Models, Fotografen und Stylisten, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber, zzgl. einer 15% Agenturprovision, zu erstatten.

7.5. Reisekosten und Spesen für das gesamte Fototeam auf Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1. An Entwürfen und Fotokonzeptionen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

8.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

8.3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.8.4. KHB ist nicht verpflichtet, Dateien und Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat KHB dem Auftraggeber Computerdaten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von KHB geändert werden.

9. Korrektur, Produktüberwachung und Belegmuster
9.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind die Firma KHB Korrekturmuster vorzulegen.

9.2. Die Produktionsüberwachung durch KHB erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist KHB berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Firma KHB 20 einwandfreie Belege unentgeltlich, es sei denn, der Auftraggeber überlässt in eigenem Ermessen mehrere kostenlose Belege. Die Firma KHB ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

9.4. Die Firma KHB ist weiterhin berechtigt, ihre Retuschearbeiten „Vorher/Nachher“ zu veröffentlichen, zum Zwecke der Eigenwerbung.

10. Fälligkeit der Vergütung und Verzug
10.1. Sollte KHB mit der Leistung mehr als 14 Tage schuldhaft in Verzug geraten, muss der Kunde vor Geltendmachung weiterer Rechte mindestens eine 14-tägige Nachfrist setzen.

10.2. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei der Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit und erfordert er von der Firma KHB hohe finanzielle Vorleistung, so sind angemessene Monatliche Abschlagszahlungen der Gesamtvergütung oder Abschlagszahlungen, 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragerteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung fällig.

10.3. Der Kunde kommt bei nicht vollständiger Zahlung spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum in Verzug. Wird der Kunde aufgrund Zahlungsverzuges von der Firma KHB gemahnt, so werden ihm als Kosten der Mahnung pauschal 15 € in Rechnung gestellt.

11. Rücktritt
11.1. KHB ist zum Rücktritt berechtigt, sofern
- begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen oder dieser die geschuldete Anzahlung nicht bezahlt;

- der Kunde die Dienste von der Firma zur Übertragung von Obszönitäten, Drohungen oder für Verstöße gegen Gesetze nutzt oder durch die Art und Weise der Nutzung die Gefahr besteht,
den Ruf oder das Ansehen von KHB zu schädigen;
- der Kunde eine Mitwirkungspflicht trotz Fristsetzung nicht erbracht hat;
- der Kunde sich seit mehr als drei Wochen in Annahmeverzug befindet.

11.2. Tritt KHB aus einem der zuvor genannten Gründe vom Vertrag zurück, so kann KHB den vereinbarten Preis für die Erstellung des Werkes verlangen, sofern bereits mit der Erstellung des Werkes begonnen wurde. Dem Kunden bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass KHB durch den Rücktritt Kosten erspart hat, um die sich der geschuldete Betrag reduziert. Die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche durch KHB bleibt unberührt.

12. Haftungsbeschränkung und Gewährleistung
12.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von KHB auf den nach der Art des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter von KHB oder ihrer Erfüllungsgehilfen.

12.2. KHB haftet bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

12.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei KHB zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei der Firma zurechenbarem Verlust des Lebens des Kunden.

12.4. KHB haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

12.5. KHB verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten.
Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

12.6. Sofern KHB notwendige Fremdleistung
(Model, Stylist, Fotograf, Lichtassistent, Druckerei, Messebau, Progammierung) in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von KHB. KHB haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

12.7. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Fotokonzepten durch den
Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

12.8. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen, Fotokonzepte, Porogramme und Internentsoftware entfällt jede Haftung der Firma KHB.

12.9. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet KHB nicht.

12.10. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware beziehungsweise Leistung sofort nach Erhalt oder Einsichtnahme auf Mängel und Fehler zu untersuchen. Etwaige Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich, spätestens aber sieben Tage nach Erhalt der Ware/Dienstleistung schriftlich, per Fax oder E-Mail anzuzeigen. Erfolgt dies nicht, gilt dieselbe als abgenommen bzw. mangelfrei.

12.11. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von KHB entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wählt KHB die Nachbesserung, so steht KHB das Recht zu, wegen eines Mangels mindestens zwei Nachbesserungsversuche zu unternehmen.

12.12. Die Gewährleistungspflicht erlischt, sobald Änderungen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung seitens KHB von Dritten oder dem Kunden selbst vorgenommen werden.

12.13. Der Auftraggeber garantiert der KHB Mediagroup, dass er alle Rechte an angelieferten Materialien, sowie Rohmaterialien wie Texte, Bilder, Musik, Grafiken, Samples, Filmsequenzen sowie Logos und Warenzeichen rechtlich geprüft hat und garantiert hiermit die rechtlich einwandfreie und unbedenkliche Nutzung dieser im Rahmen der Produktion bzw. des Produktionsauftrages.

12.14. Im Falle einer Verletzung der vorstehenden Garantien durch den Auftraggeber ist dieser verpflichtet, die KHB Mediagroup (Inh. Kevin Hessel) von allen Ansprüchen, Schäden, Haftungen,
Kosten und Aufwendungen (einschließlich Gerichts- und
angemessenen Rechtsberatungsaufwendungen sowie Regressforderungen), die auf der Verletzung der Garantien (Pkt.12.13.) beruhen, freizustellen.

13.Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
13.1. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. KHB behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

13.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Firma KHB eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines Weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

13.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der KHB übergehenden Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber KHB von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

14. Rechnungseinwände und Arbeiten nach Abnahme
14.1. Einwendungen gegen Rechnungen sind vom Auftraggeber innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich zu erheben. Erfolgt dies nicht, erkennt der Auftraggeber die Richtigkeit der Rechnung damit an.

14.2. Mit Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber oder Zahlung ohne entsprechenden Vorbehalt wird der Auftrag als abgeschlossen angesehen und weiterführende Arbeiten beziehungsweise Betreuung zusätzlich nach dem jeweils aktuellen Stundensatz / Tagessatz berechnet beziehungsweise die übliche Vergütung verlangt.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.2. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von KHB, mithin Plauen.

15.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand: Januar 2008



 

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